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Qualität im Kanutourismus

Einigung und Übereinstimmungen der Mitglieder der AG Kanutouristik OWL

Veranstalter/Unternehmen

  1. Die Unternehmen sind amtlich gemeldet und werden im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführt
  2. Die Unternehmen sind entsprechend der Angebotspalette versichert
  3. Die Veranstalter stehen in Verantwortung für entsprechende Qualifikationen gemäß ihrer Angebotspalette



Gewässer

  1. Befahrungen in den ausschliesslich auf den dafür zugelassenen Abschnitten unter Berücksichtigung der bekannten Befahrungsregelungen statt
  2. Kenntnis über den Charakter des Gewässers, Wasserstand, Gefahren, etc ist obligatorisch
  3. Ein- und Ausstiegsstellen, Pausen nur an den dafür festgelegten und oder geeigneten Stellen.


Tourenablauf

  1. Kostenlose Bereitstellung von Schwimmwesten in entsprechender Größe undwasserdichten Behältnissen
  2. Einweisung an der Einsatzstelle in Paddeltechnik, Verhalten auf dem Wasser, Sicherheit und Umweltschutz.
  3. Müllkonzept. Bereitstellung von Müllsäcken und Entsorgung durch den Veranstalter


Material

  1. Die Boote (Kanus) haben nachweislich Restauftrieb.
    Kajaks sind mit Auftriebskörpern versehen, so dass gewerblich eingesetzte Boote „unsinkbar“ sind.
    Herstellerzertifikate und diverse Prüfsiegel belegen dies
  2. Kennzeichnung der Boote
    Firmenname oder Logo in Kontrastfarbe. Bei Nutzung von Binnenschifffahrtsstrassen gibt es eine amtliche Bootskennzeichnung (Nummer) und Registrierung der zuständigen Binnenschifffahrtsämter.
  3. Schwimmwesten mit Prüfsiegel nach gängigen Normen